Wärmepumpe

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die EnEV ist eine Verordnung, die im Jahr 2002 erstmals in Kraft getreten ist und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnIV) abgelöst hat. Grundlage der EnEV ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Die Verordnung wurde im Jahr 2007 erstmals novelliert und trat am 1.Oktober 2007 als EnEV 2007 in Kraft. Ab 1.Oktober 2009 gilt für Gebäude und deren Anlagentechnik die derzeit aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung, die EnEV 2009.

Wer als Bauherr, als beauftragter Architekt oder Planer ein neues Wohnhaus oder ein Nichtwohngebäude plant und baut muss die gegenüber der EnEV 2007 gesteigerten Ansprüche der EnEV 2009 beachten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist um 30 Prozent gesunken. Der methodische Ansatz für die Nachweis-Berechnung für Wohngebäude ist ebenfalls neu: Der vorausberechnete Jahres-Primärenergiebedarf des geplanten Gebäudes darf den Jahres-Primärenergiebedarf eines entsprechenden Referenz-Wohnhauses nicht überschreiten.

Das Referenz-Wohnhaus hat die gleiche Geometrie, die gleiche Gebäudenutzfläche sowie die gleiche Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus. Die Angaben für die Ausführung des Referenzhauses stellt die EnEV 2009 in Tabellenform zur Verfügung.

Mehr zur EnEV unter folgenden Weblinks:

www.enev-online.de
www.bmvbs.de
www.dena.de